Sie benötigen zur Durchführung Ihrer Baumaßnahme eine Leitungsauskunft? Unmittelbar vor der Baumaßnahme besteht für Bauausführende die Erkundigungs- und Sicherungspflicht. Die Auskunft erhalten Sie ganz einfach. Registrieren Sie sich einmalig in unserer Online-Planauskunft und Sie erhalten in Kürze die gewünschten Daten.

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Anlagen nach Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G)
Eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) erzeugt elektrische Energie und Prozesswärme. Durch die gleichzeitige Abgabe beider Energieformen erreichen KWK-Anlagen einen sehr hohen Nutzungsgrad.
Rechtsgrundlage für die Einspeisung - KWK-G Rechtsgrundlage für die Einspeisung bildet das derzeit geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Das Gesetz umfasst Vorgaben zum Netzanschluss sowie zu Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms.
Wichtige Hinweise für die Errichtung einer Eigenerzeugungsanlage
Informieren Sie frühzeitig Ihren Netzbetreiber, den Anlageanbieter und -planer über Ihr Vorhaben, damit die Koordination zwischen Planung, Errichtung und Netzanschluss klappt.
Einspeisekapazitäten
In Versorgungsnetzen können örtlich in begrenztem Maße Einspeisekapazitäten zur Verfügung stehen.
Für die Anbindung an den bestehenden Hausanschluss bzw. einen eventuell zu ermittelnden Netzverknüpfungspunkt können technische Baumaßnamen notwendig werden.
Anlage anmelden
Nach der Netzprüfung erfolgt noch vor Baubeginn die Anmeldung durch Ihren Elektroinstallateur bei uns. Die Anmeldung beinhaltet:
- Formular zum Anschluss an das Niederspannungsnetz
- Aktueller Lageplan mit Kennzeichnung der Platzierung der Anlage
- Technisches Datenblatt der Anlage
- Beschreibung der Schutzeinrichtungen
- Beschreibung des Generators/Wechselrichter
Fertigstellung und Inbetriebsetzung
Zur Inbetriebnahme der Eigenerzeugungsanlage muss uns der Antrag zur Fertigstellung und Inbetriebsetzung vorliegen.
Sie erfolgt unter Anwesenheit eines Mitarbeiters vom Fachbereich Zählertechnik. Hierzu ist eine Terminabsprache mit notwendig.